Schutzkonzept Gültig ab 19. April 2021

Vereinstraining wir informieren regelmässig via Verein-Wathsapp!!

Der Bundesrat hat am 14. April 2021 weitere Lockerungsschritte der Massnahmen gegen den Anstieg der Infektionen mit dem Corona Virus beschlossen. Diese Lockerungsschritte betreffen auch den Sport, wo wieder mehr möglich ist. Die neuen Massnahmen gelten seit dem 19. April 2021.

Sarnen/Regional Aussensportanlag: Die unterschiedlichen Vorgaben der Altersstufen für das Training im Freien sind zu beachten: Jahrgang 2001 und jünger: Trainings ohne Einschränkungen sind möglich. Ab Jahrgang 2000 sind Sportaktivitäten in Gruppen bis höchstens 15 Personen erlaubt. Körperkontakt ist nur erlaubt, wenn eine Maske getragen wird. Wenn der Abstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann, besteht eine Maskenpflicht.

Garderoben, Duschen / Reinigung / Desinfektion Die Garderoben, Duschen und WC-Anlagen stehen den Trainingsgruppen zur Verfü-gung. Die Abstandsregelungen sollen beim Duschen und Umziehen bestmöglich berück-sichtigt werden. Es wird jedoch empfohlen, dass die Trainierenden bereits umgezogen zum Training erscheinen. Die Hände werden vor und nach jedem Training gründlich gewaschen. Dafür sind in den WC-Anlagen Spender mit Schaumseife vorhanden, welche Desinfektionsmittel enthal-ten. Die Desinfizierung von Türgriffen, Handläufen, WC-Anlagen etc. wird durch die Haus-warte periodisch vorgenommen.

Verantwortlichkeiten Es ist Aufgabe der Vereine sicherzustellen, dass die unterschiedlichen Vorgaben der Altersstufen 2001 und jünger / 2000 und älter eingehalten werden. Für Personengrup-pen, die sowohl aus jüngeren als auch aus älteren Sporttreibenden besteht, sind die Bestim-mungen für Personen mit JG 2000 zu beachten! Ebenso sind die Vereine dafür verantwortlich, dass Trainerinnen und Trainer Sportlerinnen und Sportler Eltern (im Nachwuchstraining) über die neuen Rahmenvorgaben für den Sport informiert sind, die geltenden Schutzmassnahmen kennen und sie strikt einhalten. Die Trainerinnen und Trainer bzw. Sportlerinnen und Sportler sind für die Einhaltung der Schutzmassnahmen selber verantwortlich.

 

 

https://fitsport-obwalden.ch/wp-content/uploads/2021/04/OW-Informationen_Sport_19.-April-2021.pdf

https://fitsport-obwalden.ch/wp-content/uploads/2021/04/Schutzkonzept-Sportanlagen-Sarnen-ab-19.-April-2021.pdf